Abnahme von Bauleistungen
Die Abnahme der Bauleistungen stellt einen Meilenstein – und Wendepunkt - bei der Errichtung eines Gebäudes dar. Die Abnahme hat sowohl vertraglich als auch gesetzlich weitreichende Bedeutung:
- die Schlusszahlung wird fällig,
- die Beweislast einer Mängel freien Bauleistung wechselt von dem Ausführenden bzw. Verkäufer auf den Erwerber,
- die gesetzliche Verjährungsfrist beginnt,
- die Haftung für das Gebäude liegt nun beim Erwerber.
Wir begleiten seit vielen Jahren sowohl Erwerber als auch Verkäufer bei der Abnahme der Bauleistungen und beraten in technischen Fragestellungen. Dabei stellen wir unsere fachliche Expertise Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Investoren zur Verfügung.