Abnahme von Bauleistungen
Die Abnahme der Bauleistungen stellt einen Meilenstein – und
Wendepunkt - bei der Errichtung eines Gebäudes dar. Die Abnahme
hat sowohl vertraglich als auch gesetzlich weitreichende
Bedeutung:
- die Schlusszahlung wird fällig,
-
die Beweislast einer Mängel freien Bauleistung wechselt von
dem Ausführenden bzw. Verkäufer auf den Erwerber,
- die gesetzliche Verjährungsfrist beginnt,
-
die Haftung für das Gebäude liegt nun beim Erwerber.
Wir begleiten seit vielen Jahren sowohl Erwerber als auch
Verkäufer bei der Abnahme der Bauleistungen und beraten in
technischen Fragestellungen. Dabei stellen wir unsere fachliche
Expertise Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften,
Bauunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Investoren zur
Verfügung.