Auswahl und Ausschreibung von Baustoffen nach neuen europäischen
Bestimmungen
Mit der aktuellen europäischen Rechtsprechung kommt auf
Bauherren, Planer und ausführende Unternehmen bei der Auswahl
der Bauprodukte weitaus größere Verantwortung zu als bisher –
mit beträchtlichen Haftungsrisiken.
Die deutsche Bauaufsicht sieht in harmonisierten europäischen
Produktnormen erhebliche Sicherheitslücken. Bisher glich sie das
durch zusätzliche nationale Anforderungen über die Bauregelliste
B Teil 1 aus. Das Ü-Zeichen war dann die Garantie dafür, dass
der Hersteller durch seine werkseigene Produktionskontrolle
(WPK) sichergestellt hat, dass das von ihm hergestellte
Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen
Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht.
Bauherren, Planer und Bauausführende konnten sich so darauf
verlassen, dass dieses Produkt sicher eingesetzt werden konnte.
Da die Bauregellisten aus europäischer Sicht den freien
Warenverkehr behindern und daher für Bauprodukte mit
CE-Kennzeichen gemäß harmonisierter europäischer Produktnorm
abgeschafft wurden, müssen Bauherren, Planer und Bauausführende
nun selbst den Nachweis führen und dokumentieren, dass diese
Produkte – z. B. Zemente und Mauerwerk - für den jeweiligen
Verwendungszweck geeignet sind. Eine Verantwortung, die hohe
technische Kompetenz verlangt und bereits bei der Ausschreibung
von Baustoffen, Bauprodukten und Bauleistungen einsetzt.
Die B + M Ingenieur- und Consultinggesellschaft mbH begleitet
ihre Mandanten beratend und unterstützend bei der Anpassung
ihrer Organisation an die aktuellen Anforderungsprofile.